Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the responsive-lightbox
domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init
action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /mnt/web314/e3/57/51894757/htdocs/WordPress_01/wp-includes/functions.php on line 6114
Notice: Die Funktion _load_textdomain_just_in_time wurde fehlerhaft aufgerufen. Das Laden der Übersetzung für die Domain ample
wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init
oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /mnt/web314/e3/57/51894757/htdocs/WordPress_01/wp-includes/functions.php on line 6114
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{"id":31,"date":"2018-01-19T21:46:21","date_gmt":"2018-01-19T21:46:21","guid":{"rendered":"http:\/\/jungengymnasium-wattenscheid.de\/?page_id=31"},"modified":"2018-01-23T22:55:33","modified_gmt":"2018-01-23T22:55:33","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ves-mswat.de\/?page_id=31","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"
Der Vereinigung ehemaliger Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen sowie der Freunde der M\u00e4rkischen Schule e.V.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a71 Name und Sitz<\/span><\/span><\/span><\/p>\n Der gemeinn\u00fctzige Verein f\u00fchrt den Namen „Vereinigung ehemaliger Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen sowie der Freunde der M\u00e4rkischen Schule Wattenscheid“ (VES) und hat seinen Sitz in Bochum-Wattenscheid. Er verfolgt gemeinn\u00fctzige Zwecke i.S. des Abschnitts \u00fcber steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der AO. Der Verein ist im Vereinsregister einzutragen.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a72 Aufgaben<\/span> <\/span><\/span><\/p>\n Der Zweck des Vereins ist, die M\u00e4rkische Schule sowohl finanziell als auch ideell zu unterst\u00fctzen. \u00a73 Mitgliedschaft<\/span><\/span><\/p>\n Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden. Der Verein wendet sich in erster Linie an die ehemaligen Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen der M\u00e4rkischen Schule in Bochum-Wattenscheid, ist zugleich aber auch interessiert an weiteren Mitgliedern, die die satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben des Vereins f\u00f6rdern wollen. \u00a74 Beitr\u00e4ge und Spenden<\/span><\/span><\/p>\n Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Verein d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. \u00a75 Gesch\u00e4ftsjahr<\/span><\/span><\/p>\n Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. <\/span><\/span><\/p>\n \u00a76 Vereinsorgane<\/span><\/span><\/p>\n Die Organe des Vereins sind \u00a77 Mitgliederversammlung<\/span><\/span><\/p>\n Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus der Gesamtheit der Mitglieder. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft insbesondere \u00fcber Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn ordnungsgem\u00e4\u00df (unter Wahrung von Form und Frist) dazu eingeladen worden ist. Beschl\u00fcsse, durch die die Satzung ge\u00e4ndert wird, und Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von \u00be der erschienenen Mitglieder.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a78 Vorstand<\/span><\/span><\/p>\n Der Vorstand setzt sich zusammen aus \u00a79 Beirat<\/span><\/span><\/p>\n Zur Unterst\u00fctzung des Vorstandes bei der Durchf\u00fchrung der dem Verein obliegenden Aufgaben kann ein Beirat gew\u00e4hlt werden, dessen Mitglieder-zahl durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes f\u00fcr die Dauer von drei Jahren. Der Beirat hat beratende Aufgaben. Er tritt mindestens halbj\u00e4hrig zusammen und wird vom 1.Vorsitzenden des Vorstandes einberufen. Das Amt des Beiratsmitgliedes ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder erhalten keine Verg\u00fctung, abgesehen von den ersetzbaren Auslagen.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a710 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/span><\/span><\/p>\n Es kann eine besondere Gesch\u00e4ftsstelle f\u00fcr den Verein eingerichtet werden. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wird ggf. vom Vorstand bestellt und entlassen. Er unterliegt bei seiner T\u00e4tigkeit den Weisungen des Vorstandes. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fchrt sein Amt ehrenamtlich aus. Von der Erstattung ersetzbarer Auslagen abgesehen, erh\u00e4lt er keine Verg\u00fctung.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a711 Protokollpflicht<\/span><\/span><\/p>\n \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Verhandlungsleiter und dem bestellten Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a712 Schuldenhaftung<\/span><\/span><\/p>\n F\u00fcr die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsverm\u00f6gen. Ausgeschiedene Mitglieder haften f\u00fcr die bis zu ihrem Ausscheiden f\u00e4lligen Beitr\u00e4ge. Auf das Vereinsverm\u00f6gen haben ausgeschiedene Mitglieder keinen Anspruch.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a713 Ver\u00f6ffentlichungen<\/span><\/span><\/p>\n Die Ver\u00f6ffentlichungen des Vereins erfolgen in der \u00f6rtlichen Tagespresse.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a714 Mitteilungsblatt<\/span><\/span><\/p>\n Der Verein gibt in unregelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden, m\u00f6glichst aber einmal j\u00e4hrlich, ein Mitteilungsblatt heraus, das allen Mitgliedern zugestellt wird.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a715 Verwendung des Verm\u00f6gens<\/span><\/span><\/p>\n Das Verm\u00f6gen des Vereins kann nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/span><\/span><\/p>\n \u00a716 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/span><\/span><\/p>\n Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer satzungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Bestimmungen des \u00a77 beschlossen werden. F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes oder des steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes f\u00e4llt das gesamte Vereinsverm\u00f6gen an den jeweiligen Schultr\u00e4ger, der das Verm\u00f6gen f\u00fcr die M\u00e4rkische Schule oder ihre Rechtsnachfolgerin zu verwenden hat.<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Satzung Der Vereinigung ehemaliger Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen sowie der Freunde der M\u00e4rkischen Schule e.V. \u00a71 Name und Sitz Der gemeinn\u00fctzige Verein f\u00fchrt den Namen „Vereinigung ehemaliger Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen sowie der Freunde der M\u00e4rkischen Schule Wattenscheid“ (VES) und hat seinen<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-31","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ves-mswat.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ves-mswat.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ves-mswat.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ves-mswat.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ves-mswat.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=31"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ves-mswat.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":32,"href":"https:\/\/ves-mswat.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions\/32"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ves-mswat.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=31"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}
\nDieser Zweck soll insbesondere durch F\u00f6rderung der Arbeit und der Einrichtungen der M\u00e4rkischen Schule, durch die Unterst\u00fctzung von Veranstaltungen (beispielsweise Studienfahrten, Betriebspraktika) sowie durch F\u00f6rderung von bed\u00fcrftigen und besonders begabten Sch\u00fclern verwirklicht werden. <\/span><\/span><\/p>\n
\nDer Beitritt zum Verein ist schriftlich zu erkl\u00e4ren. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes und wird von diesem best\u00e4tigt. \u00dcber den Erwerb der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung Die Mitgliedschaft erlischt durch a) Tod, b) Austritt, c) Ausschluss. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen; er kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erkl\u00e4rt werden.
\nDurch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde sind insbesondere grobe Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung und die Interessen des Vereins. Der Ausschluss darf erst nach vorheriger Warnung und Ank\u00fcndigung ausgesprochen werden. Das betroffene Mitglied kann hiergegen schriftlich Einspruch einlegen, \u00fcber den die Mitgliederversammlung zu entscheiden hat. <\/span><\/span><\/p>\n
\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die H\u00f6he des Mitgliedbeitrages setzt die Mitgliederversammlung fest. Die Mitglieder k\u00f6nnen \u00fcber die Beitragspflicht hinaus dem Verein Spenden zukommen lassen. Der Beitrag kann durch besondere Vereinbarung mit dem Vorstand herabgesetzt oder erlassen werden. <\/span><\/span><\/p>\n
\na) die Mitgliederversammlung
\nb) der Vorstand
\nc) der Beirat<\/span><\/span><\/p>\n
\nEine ordentliche Mitgliederversammlung soll j\u00e4hrlich stattfinden. Sie wird durch schriftliche Mitteilung an alle Mitglieder einberufen. Die Einberufung muss mindestens acht Tage vor dem Versammlungstermin erfolgen und die vom Vorstand (\u00a78) festgelegte Tagesordnung enthalten. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen m\u00fcssen auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von 1\/3 der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung unverz\u00fcglich einberufen werden.<\/span><\/span><\/p>\n
\na) Wahl des Vorstandes
\nb) Entlastung des Vorstandes
\nc) die Genehmigung des Gesch\u00e4ftsberichtes
\nd) Satzungs\u00e4nderungen
\ne) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge
\nf) Antr\u00e4ge des Vorstandes und der Mitglieder
\ng) Aufl\u00f6sung des Vereins<\/span><\/span><\/p>\n
\nDie Entlastung des Vorstandes und die Genehmigung des Gesch\u00e4ftsberichtes k\u00f6nnen erst erfolgen, wenn ein Bericht von zwei Kassenpr\u00fcfern vorliegt, die allj\u00e4hrlich von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlen sind.<\/span><\/span><\/p>\n
\na) dem 1.Vorsitzenden
\nb) seinem Stellvertreter
\nc) dem Schatzmeister
\nd) dem 1. Schriftf\u00fchrer
\ne) dem 2. Schriftf\u00fchrer
\nDer Vorstand wird f\u00fcr drei Jahre von der ordentlichen Mitglieder-versammlung in je einem Wahlgang mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt. Auf Antrag auch nur eines Mitgliedes erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Der 1.Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten (\u00a726 Abs. 2 BGB). Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende den verein nur dann vertreten soll, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist:
\nDer Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht Beirat oder die Mitgliederversammlung zust\u00e4ndig sind. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn neben dem 1.Vorsitzenden oder in seiner Vertretung neben dem stellvertretenden Vorsitzenden mindestens zwei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist eine zweite Sitzung einzuberufen, die unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Der Vorstand hat j\u00e4hrlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung einen Gesch\u00e4ftsbericht zu erstatten. Die Vorstandsmitglieder \u00fcben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie erhalten keine Verg\u00fctung, abgesehen von den ersetzbaren Auslagen.<\/span><\/span><\/p>\n